Wappennutzung der Gemeinde Hillerse
Wappennutzung der Gemeinde Hillerse
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Hoheitszeichen Gemeinde Hillerse
- Das Wappen der Gemeinde Hillerse ist gespalten. Auf der linken Seite zeigt es ein halbes blaues Wasserrad auf silbernem Untergrund, rechts ein dreireihiges blau-silbern geschachtetes Feld.
- Die Flagge ist blau-weiß und zeigt in einem weißen Mittelstreifen das Gemeindewappen.
1334 wird die Wassermühle von Hillerse bereits in den braunschweiger Urkundenbüchern erwähnt.
1360 besaßen die von Garßenbüttel (Gerstenbüttel) die Mühle als herzoglich - lüneburgisches Lehen. Es wird ausdrücklich betont, dass sie aus dem Erbe von Meinersen stammt.
1898 ist sie abgebrannt. Das Wasserrad soll an diese historische Mühle erinnern.
Die Gemeinde Hillerse ist nach § 22 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz berechtigt, das Gemeindewappen zu führen. Dieses Recht ist geschützt und soll gewahrt bleiben.
Bürgern, Vereinigungen und gewerblichen Unternehmern kann auf Antrag widerruflich genehmigt werden, das Gemeindewappen zu verwenden, wenn
- das Ansehen der Gemeinde Hillerse durch den vorgesehenen Gebrauch des Gemeindewappens nicht gefährdet oder geschädigt wird,
- jeder Anschein eines amtlichen Charakters vermieden wird,
- jede missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen ist,
- das Gemeindewappen heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben wird.
Der Antrag auf Genehmigung für eine Verwendung des Gemeindewappens ist beim Fachbereich Ordnung einzureichen. Dem formlosen Antrag ist ein Entwurf beizufügen, aus dem zu erkennen sein muss, wozu und in welcher Form das Gemeindewappen verwendet werden soll. Über den Antrag entscheidet der Fachbereich Ordnung.
Zur vorübergehenden Ausschmückung von Gebäuden, Schaufenstern usw. bei besonderen Anlässen darf das Gemeindewappen in heraldisch richtiger und künstlerisch einwandfreier Form ohne Genehmigung der Samtgemeinde verwendet werden. Die Verwendung des Wappens in Druckerzeugnissen bedarf generell der Genehmigung.
Hinweise / Besonderheiten
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Vielen Dank im Voraus.