Wappennutzung der Gemeinde Meinersen


Leistungsbeschreibung


Hoheitszeichen Gemeinde Meinersen

 

 

  1. Das Wappen der Gemeinde Meinersen ist zweigeteilt und zeigt auf der unteren Hälfte auf silbernem Grund eine blaue Waage mit Schwert; in der oberen Hälfte ein dreireihiges blau/silbernes geschachtetes Feld

  2. Die Flagge ist blau/weiß und zeigt in einem weißen Mittelstreifen das Gemeindewappen.

Die erste Burganlage befand sich auf dem östlichen Okerufer.

1316 wurde sie von Otto dem Strengen erobert und zerstört. 1354 - 1357 wurde ein herzogliches Schloß - vermutlich eine Wasserburg - auf dem westlichen Ufer gebaut. 1769 wurde an dieser Stelle ein Amtshaus errichtet, das jedoch 1885 wieder aufgelöst wurde. Danach zog das Amtsgericht ein, das 1959 ebenfalls aufgehoben wurde. Die Erinnerung an das Amtsgericht ist noch immer lebendig. Mit der Waage soll an seine Tätigkeit erinnert werden.


Die Gemeinde Meinersen ist nach § 22 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz berechtigt, das Gemeindewappen zu führen. Dieses Recht ist geschützt und soll gewahrt bleiben.

Bürgern, Vereinigungen und gewerblichen Unternehmern kann auf Antrag widerruflich genehmigt werden, das Gemeindewappen zu verwenden, wenn

  • das Ansehen der Gemeinde Meinersen durch den vorgesehenen Gebrauch des Gemeindewappens nicht gefährdet oder geschädigt wird,
  • jeder Anschein eines amtlichen Charakters vermieden wird,
  • jede missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen ist,
  • das Gemeindewappen heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben wird.

Der Antrag auf Genehmigung für eine Verwendung des Gemeindewappens ist beim Fachbereich Ordnung einzureichen. Dem formlosen Antrag ist ein Entwurf beizufügen, aus dem zu erkennen sein muss, wozu und in welcher Form das Gemeindewappen verwendet werden soll. Über den Antrag entscheidet der Fachbereich Ordnung. 

Zur vorübergehenden Ausschmückung von Gebäuden, Schaufenstern usw. bei besonderen Anlässen darf das Gemeindewappen in heraldisch richtiger und künstlerisch einwandfreier Form ohne Genehmigung der Samtgemeinde verwendet werden. Die Verwendung des Wappens in Druckerzeugnissen bedarf generell der Genehmigung.

 

Hinweise / Besonderheiten


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Vielen Dank im Voraus.