Gewerbe - Abmeldung


Leistungsbeschreibung


Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen, sind Sie gemäß § 14 Gewerbeordnung verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.

Das Gleiche gilt, wenn Sie Ihren Betrieb aus der Samtgemeinde Meinersen in eine andere Gemeinde verlegen. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe bei der Samtgemeinde Meinersen ab und dann am neuen Standort wieder an.

Sie müssen Ihr Gewerbe auch abmelden, wenn sich die Rechtsform Ihres Betriebes ändert (z. B. Einzelunternehmen zu GmbH). Wenn Sie Ihren „alten“ Betrieb abgemeldet haben, können Sie den „neuen Betrieb“ wieder anmelden.

Auch wenn Sie Ihren Betrieb (z. B. durch Kauf) an jemanden übergeben und sich der Inhaber ändert, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Danach kann der/die neue Inhaber*in das Gewerbe anmelden.

Die Gewerbeabmeldung ist zu erstatten durch

  • Einzelgewerbetreibende
  • bei Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG) von jedem/jeder geschäftsführenden Gesellschafter*in
  • bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) von jedem/jeder geschäftsführenden Gesellschafter*in

Verfahrensablauf


Über die Gewerbeabmeldung werden unter anderem das Finanzamt, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, das Amtsgericht, die Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.

Die Gewerbeabmeldung kann persönlich per Termin im Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Meinersen sowie postalisch oder elektronisch über das Serviceportal der Samtgemeinde Meinersen erstattet werden. Nach Bearbeitung der Gewerbeabmeldung erhalten Sie von der Samtgemeinde Meinersen eine Bestätigung, dass Sie die Meldung erstattet haben (sog. „Gewerbeschein“).

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
  • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
     

Welche Gebühren fallen an?


Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an. Derzeit liegt die Bearbeitungsgebühr im Regelfall bei 30,00 EUR.

Welche Fristen muss ich beachten?


Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

Bearbeitungsdauer


Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

Rechtsbehelf


Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Abmelde-Anzeige. 

Anträge / Formulare


Die Abmeldung eines Gewerbes ist direkt über dieses Portal möglich.

Sie können es aber auch postalisch, per Mail oder persönlich im Einwohnermeldeamt während der Sprechzeiten vornehmen.

Bitte verwenden Sie dazu das obenstehende Dokument Gewerbeabmeldung und denken Sie daran, die benötigten Unterlagen mitzusenden, bzw. bei einem persönlichen Termin mitzubringen.

Einen persönlichen Termin können Sie kurzerhand im Portal über die Online-Terminvergabe direkt buchen.

Was sollte ich noch wissen?


Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

Hinweise / Besonderheiten


Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.

Vielen Dank im Voraus.

Kontakt


  • Team 30.2 - Einwohner- und Meldewesen, Gewerbeangelegenheiten
  • Außenstelle Hillerse
  • Außenstelle Leiferde
  • Außenstelle Müden (Aller)