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Urkunde - Geburtenregister


Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/beglaubigter Geburtenregisterausdruck oder eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Leistungsbeschreibung

Voraussetzung für die Ausstellung einer Urkunde aus dem Geburtenregister ist, dass die betreffende Person in der Samtgemeinde Meinersen geboren wurde oder die im Ausland erfolgte Geburt in Meinersen nachbeurkundet wurde.

Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht.

Ebenfalls berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Urkunde aus dem Geburtenregister zu stellen, sind Sie als:

  • Ehegatte und Lebenspartner
  • Vorfahre und Abkömmling (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00

Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50

Möchten Sie die Anträge nicht online einreichen, sondern die Dokumente lieber ausdrucken und selbst bei der Samtgemeindeverwaltung einreichen?

Dann nutzen Sie gerne das obenstehende Formular:

Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.

Vielen Dank im Voraus.