Urkunde - Eheregister
Urkunde - Eheregister
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das Standesamt stellt Eheurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister oder mehrsprachige Eheurkunden aus.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung einer Urkunde aus dem Eheregister ist, dass die betreffende Person in Meinersen geheiratet hat oder die im Ausland erfolge Eheschließung in Meinersen nachbeurkundet wurde.
Antragsberechtigt sind beide Ehegatten.
Ebenfalls berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Urkunde aus dem Eheregister zu stellen, sind Sie als:
- Vorfahre und Abkömmling (z. B. Kind, Enkelkind)
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
- Nachweis des rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50
Anträge / Formulare
Möchten Sie die Anträge nicht online einreichen, sondern die Dokumente lieber ausdrucken und selbst bei der Samtgemeindeverwaltung einreichen?
Dann nutzen Sie gerne das obenstehende Formular:
Hinweise / Besonderheiten
Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.
Vielen Dank im Voraus.
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