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Urkunde - Sterberegister


Auf der Grundlage der im Sterberegister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Sterbeurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister oder eine mehrsprachige Sterbeurkunde ausgestellt werden

Leistungsbeschreibung

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

  • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
  • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00

Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50

Möchten Sie die Anträge nicht online einreichen, sondern die Dokumente lieber ausdrucken und selbst bei der Samtgemeindeverwaltung einreichen?

Dann nutzen Sie gerne das obenstehende Formular:

 

Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.

Vielen Dank im Voraus.