Grabnutzung Übernahme


Leistungsbeschreibung


Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie dieses an eine andere Person übertragen. 

Verfahrensablauf


Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit der Friedhofsverwaltung auf.

Voraussetzungen


Voraussetzung für eine Übertragung:
- wenn Sie die Pflege der Grabstätte selbst nicht mehr gewährleisten können
- wenn Sie umziehen und ein*e andere*r Angehörige*r die Verantwortung und Pflege übernimmt

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es gibt keine Fristen. 

Rechtsgrundlage


Kommunale Friedhofssatzung

Hinweise / Besonderheiten


Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.

Vielen Dank im Voraus.

Kontakt

Zum Kontaktformular
  • Fachbereich 60 - Planen & Bauen, Friedhofswesen

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Frau Katja Lammert
  • Sachbearbeiter/-in Frau Tanja Wartusch