Beisetzung - Antrag
Beisetzung - Antrag
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
In Deutschland herrscht Bestattungs- und Friedhofszwang. Verstorbene müssen Ihre letzte Ruhe auf einem Friedhof finden. Ausnahmen bilden die See- und Waldbestattungen. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung erfolgen.
Bestattungen werden in der Regel von einem Bestattungsunternehmen angemeldet. In der Samtgemeinde Meinersen können Sie wählen zwischen
- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung (für Erd- und Urnenbestattung möglich)
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen.
Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:
- Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
- Kinder
- Enkelkinder
- Eltern
- Großeltern
- Geschwister
Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Meinersen.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich
- für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
- für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das Standesamt der Samtgemeinde Meinersen,
- für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung der Samtgemeinde Meinersen,
- für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
- für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)
Voraussetzungen
Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Bestattung
- Sterbeurkunde
- Antrag auf Beisetzung
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen Gebühren an für
- den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte
- Aushub der Gruft
- Nutzung der Kapelle
- ggf. Nutzung des Kühlraumes
Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Dokumente
Hinweise / Besonderheiten
Die Samtgemeinde Meinersen verwaltet folgende Friedhöfe:
Ahnsen, Dalldorf, Ettenbüttel, Flettmar, Gerstenbüttel, Hahnenhorn, Hillerse, Leiferde (alt), Leiferde (neu), Meinersen, Ohof, Päse, Seershausen (alt), Seerhausen (Wald), Volkse
- Friedhof in Müden (Aller) wird kirchlich verwaltet
- Friedhof in Böckelse wird durch den Friedhofsverein Böckelse e. V. verwaltet
Unter diesem Link erhalten Sie weitere Informationen zu den jeweiligen Friedhöfen.
Manche Gemeinden oder von ihnen beauftragte Firmen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an. Auf dem Gebiet der Samtgemeinde Meinersen ist dieses nicht möglich.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.
Feedback
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Vielen Dank im Voraus.