Hundehaltung - Anmeldung


Leistungsbeschreibung


Jede*r Hundehalter*in ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht innerhalb einer Woche vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von länger als zwei Monaten.

Zudem haben Hundehalter*innen folgende Bedingungen zu erfüllen:

  1. Sachkundenachweis
  2. Kennzeichungspflicht
  3. Haftpflichtversicherung
  4. Mitteilungspflicht an das Zentralregister

weitere Informationen hierzu siehe Infoblatt für Hundehalter*innen.

An wen muss ich mich wenden?


Haben Sie Fragen zu Steuerangelegenheiten Ihres Hundes, so bitten wir Sie, mit dem Team 20.1 Finanzen - dort mit Frau Otte oder Frau Rotärmel - Kontakt aufzunehmen.

Bei Fragen zur Haltung wenden Sie sich bitte an das Team 30.1 Allgemeines Ordnungsrecht, dort Frau Wessels.

Welche Gebühren fallen an?


 Normale

Steuersätze

Gemeinde    

Hillerse

Gemeinde    

Leiferde

Gemeinde    

Meinersen

Gemeinde

Müden (Aller)

für den ersten Hund

48,00 €

62,00 €

78,00 €

54,00 €

für den zweiten Hund

96,00 €

124,00 €

156,00 €

132,00 €

für jeden weiteren Hund

144,00 €

234,00 €

234,00 €

198,00 €

für jeden gefährlichen Hund      

800,00 €

600,00 €

600,00 €

600,00 €

Auf Antrag des/der Steuerpflichtigen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen für den von Ihnen gehaltenen Hund gewährt werden. Genauere Angaben entnehmen Sie hierzu bitte der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde in der zzt. gültigen Fassung.

Welche Fristen muss ich beachten?


Gegenstand der Steuer ist das Halten eines mehr als drei Monaten alten Hundes im Gebiet der Samtgemeinde Meinersen. Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund mehr als drei Monate alt ist. Zieht ein* Hundehalter*in in das Gebiet der Samtgemeinde Meinersen oder ist der Hund mehr als drei Monate alt, so hat der/die Halter*in den Hund innerhalb einer Woche bei der Samtgemeinde Meinersen anzumelden.

Anträge / Formulare


Sie möchten die Anmeldung nicht Online vornehmen? Bitte verwenden Sie das obenstehende Dokument Hunde An- und Abmeldung.

Was sollte ich noch wissen?


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Hinweise / Besonderheiten


Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.

Vielen Dank im Voraus.

Kontakt

  • Team 30.1 - Allgemeines Ordnungsrecht

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Frau Karin Otte
  • Sachbearbeiter/-in Frau Olga Rotärmel
  • Sachbearbeiter/-in Frau Simone Wessels

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