Hundehaltung - Anmeldung
Hundehaltung - Anmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Jede*r Hundehalter*in ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht innerhalb einer Woche vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von länger als zwei Monaten.
Zudem haben Hundehalter*innen folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Sachkundenachweis
- Kennzeichungspflicht
- Haftpflichtversicherung
- Mitteilungspflicht an das Zentralregister
weitere Informationen hierzu siehe Infoblatt für Hundehalter*innen.
An wen muss ich mich wenden?
Haben Sie Fragen zu Steuerangelegenheiten Ihres Hundes, so bitten wir Sie, mit dem Team 20.1 Finanzen - dort mit Frau Otte oder Frau Stele - Kontakt aufzunehmen.
Bei Fragen zur Haltung wenden Sie sich bitte an das Team 30.1 Allgemeines Ordnungsrecht, dort Frau Wessels.
Welche Gebühren fallen an?
Normale Steuersätze |
Gemeinde Hillerse |
Gemeinde Leiferde |
Gemeinde Meinersen |
Gemeinde Müden (Aller) |
für den ersten Hund |
48,00 € |
62,00 € |
78,00 € |
54,00 € |
für den zweiten Hund |
96,00 € |
124,00 € |
156,00 € |
132,00 € |
für jeden weiteren Hund |
144,00 € |
234,00 € |
234,00 € |
198,00 € |
für jeden gefährlichen Hund |
800,00 € |
600,00 € |
600,00 € |
600,00 € |
Auf Antrag des/der Steuerpflichtigen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen für den von Ihnen gehaltenen Hund gewährt werden. Genauere Angaben entnehmen Sie hierzu bitte der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde in der zzt. gültigen Fassung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gegenstand der Steuer ist das Halten eines mehr als drei Monaten alten Hundes im Gebiet der Samtgemeinde Meinersen. Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund mehr als drei Monate alt ist. Zieht ein* Hundehalter*in in das Gebiet der Samtgemeinde Meinersen oder ist der Hund mehr als drei Monate alt, so hat der/die Halter*in den Hund innerhalb einer Woche bei der Samtgemeinde Meinersen anzumelden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Hundesteuersatzungen
Dokumente
Anträge / Formulare
Sie möchten die Anmeldung nicht Online vornehmen? Bitte verwenden Sie das obenstehende Dokument Hunde An- und Abmeldung.
Was sollte ich noch wissen?
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise / Besonderheiten
Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.
Vielen Dank im Voraus.