Hundehaltung - Abmeldung
Hundehaltung - Abmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Haben Sie Fragen Steuerangelegenheiten Ihres Hundes, so bitten wir Sie, mit dem Team 20.1 Finanzen - dort mit Frau Otte oder Frau Stele - Kontakt aufzunehmen.
Bei Fragen zur Haltung wenden Sie sich bitte an das Team 30.1 Allgemeines Ordnungsrecht, dort Frau Wessels.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Hundesteuersatzungen
Dokumente
Anträge / Formulare
Möchten Sie die Anträge nicht online einreichen, sondern die Dokumente lieber ausdrucken und selbst bei der Samtgemeindeverwaltung einreichen?
Dann nutzen Sie gerne das Dokument Hunde An- und Abmeldung
Hinweise / Besonderheiten
Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.
Vielen Dank im Voraus.