Meldebescheinigung - einfach


Leistungsbeschreibung


Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  1. Familienname
  2. Vornamen
  3. Doktorgrad
  4. Geburtsdatum
  5. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Verfahrensablauf


Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Voraussetzungen


Mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet; persönliche Beratung

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Wird sofort nach Antragstellung ausgestellt.

Hinweise / Besonderheiten


Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.

Vielen Dank im Voraus.

Kontakt


  • Team 30.2 - Einwohner- und Meldewesen, Gewerbeangelegenheiten
  • Außenstelle Hillerse
  • Außenstelle Leiferde
  • Außenstelle Müden (Aller)

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