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Meldebescheinigung - einfach


Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  1. Familienname
  2. Vornamen
  3. Doktorgrad
  4. Geburtsdatum
  5. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet; persönliche Beratung

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Wird sofort nach Antragstellung ausgestellt.

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