Meldebescheinigung - erweitert


Leistungsbeschreibung


Die zuständige Meldebehörde stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung aus.

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzliche Daten zur einfachen Meldebescheinigung (z. B. Staatsangehörigkeit, Konfession, Familienstand).

Die erweiterte Meldebescheinigung kann zusätzlich weitere Daten enthalten:

  • Frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
  • Geschlecht
  • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • Frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Ehegatten oder Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Personaldokumente
  • Lebensnachweis

Verfahrensablauf


Die erweiterte Meldebescheinigung ist bei der zuständigen Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: EUR 9,00

Rechtsgrundlage für die Gebühr:

Anlage 1 Nr. 63.1.1 i. V. m § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung –AllGO-) vom 05.06.1997

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?


Eine erweiterte Meldebescheinigung kann nach Vorlage der notwendigen Unterlagen kurzfristig ausgestellt werden.

Hinweise / Besonderheiten


Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.

Vielen Dank im Voraus.

Kontakt


  • Team 30.2 - Einwohner- und Meldewesen, Gewerbeangelegenheiten
  • Außenstelle Hillerse
  • Außenstelle Leiferde
  • Außenstelle Müden (Aller)