erweiterte Meldebescheinigung
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Meldebehörde stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung aus.
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzliche Daten zur einfachen Meldebescheinigung (z. B. Staatsangehörigkeit, Konfession, Familienstand).
Die erweiterte Meldebescheinigung kann zusätzlichen weitere Daten enthalten:
- Frühere Namen
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Geschlecht
- Derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
- Geschlecht
- Frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
- Ehegatten oder Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- Gesetzlicher Vertreter
- Personaldokumente
- Lebensnachweis
Verfahrensablauf
Die erweiterte Meldebescheinigung ist bei der zuständigen Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 9,00
Rechtsgrundlage für die Gebühr:
Anlage 1 Nr. 63.1.1 i. V. m § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung –AllGO-) vom 05.06.1997
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine erweiterte Meldebescheinigung kann nach Vorlage der notwendigen Unterlagen kurzfristig ausgestellt werden.
Rechtsbehelf
§18 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
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