Personalausweis
Personalausweis
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde im Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Meinersen oder in einer der Außenstellen stellen.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie Ihren Personalausweis auch bei einer anderen Personalausweisbehörde beantragen. Dadurch können Zusatzkosten entstehen, da die unzuständige Behörde einen erhöhten Verwaltungsaufwand hat (sie muss bei der zuständigen Behörde eine Ermächtigung einholen).
Verfahrensablauf
- Einen Personalausweis beantragen Sie im Einwohnermeldeamt oder der Außenstelle an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Sie können Ihren Personalausweis beim Vorliegen eines wichtigen Grundes auch in jedem anderen Einwohnermeldeamt beantragen.
- Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Einwohnermeldeamt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Einwohnermeldeamt Ihren Grund anerkennt.
- Ihr Einwohnermeldeamt oder Ihre Außenstelle informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei hergestellt.
- Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder der Außenstelle abholen. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Die Vorlage für die Vollmacht können Sie unter Dokumente herunterladen.
Vor diesem Hintergrund bringen Sie bitte die notwendigen Unterlagen zum Termin mit, den Sie kurzerhand im Portal über die Online-Terminvergabe direkt buchen können.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Einwohnermeldeamt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Einwohnermeldeamt abholen können.
Rechtsgrundlage
Dokumente
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Was sollte ich noch wissen?
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Hinweise / Besonderheiten
Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.
Vielen Dank im Voraus.
Kontakt
Zum Kontaktformular
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Team 30.2 - Einwohner- und Meldewesen, Gewerbeangelegenheiten
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Außenstelle Hillerse
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Außenstelle Leiferde
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Außenstelle Müden (Aller)