Personalausweis - vorläufig
Personalausweis - vorläufig
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie nach Verlust oder Ablauf des bisherigen Personalausweises die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Sie können den Antrag bei Ihrem Einwohnermeldeamt am Hauptwohnsitz stellen. Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei einem anderen Einwohnermeldeamt, benötigen Sie einen wichtigen Grund.
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Einwohnermeldeamt beantragen.
Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, sollten Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Einwohnermeldeamt Kontakt aufnehmen und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Einwohnermeldeamt Ihren Grund anerkennt.
Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
Vor diesem Hintergrund bringen Sie bitte die notwendigen Unterlagen zum Termin mit, den Sie kurzerhand im Portal über die Online-Terminvergabe direkt buchen können.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Personalausweis besitzen
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Einwohnermeldeamt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
10,00 EUR
Gebühr:
13,00 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Hinweise / Besonderheiten
Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.
Vielen Dank im Voraus.
Kontakt
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Team 30.2 - Einwohner- und Meldewesen, Gewerbeangelegenheiten
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