Wohnen - Hauptwohnsitz anmelden
Leistungsbeschreibung
Sie sind umgezogen und haben eine neue Wohnung oder ein Haus bezogen? Dann sind Sie verpflichtet, Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Eine rechtzeitige Anmeldung hilft, unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden. Eine fehlende oder verspätete Anmeldung kann beispielsweise Auswirkungen auf die Kfz-Zulassung, den Führerscheinerwerb, steuerliche Angelegenheiten oder die Ausübung Ihres Wahlrechts haben.
Außerdem sind nach dem Umzug Ihre Ausweisdokumente zu aktualisieren.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie in das Gebiet der Samtgemeinde Meinersen gezogen sind, ist für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes die Samtgemeinde Meinersen zuständig.
Die Anmeldung kann entweder persönlich vor Ort erfolgen. Hierfür empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu vereinbaren. Alternativ können Sie die Wohnsitzanmeldung auch online durchführen.
Die passende Online-Dienstleistung sowie Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie auf dieser Seite.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis, Reisepass und/oder eID-Karte als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.