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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Verkehrsbehördlich angeordnete Absicherung


Leistungsbeschreibung

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Verkehrsbehördlich angeordnete Absicherung

 

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmenden oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Festumzüge, Laternenumzüge, größere Radtouren mit vielen Teilnehmenden, Laufveranstaltungen, Skateevents, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten und ähnliche Veranstaltungen.

Die Zuständigkeit für die Genehmigung derartiger Veranstaltungen liegt beim Landkreis Gifhorn als zuständige Straßenverkehrsbehörde. Mindestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin ist die Erlaubnis zur Durchführung vom Veranstalter über den Link auf der rechten Seite zu beantragen.

Wird die Veranstaltung genehmigt, erhält der Veranstalter eine verkehrsbehördliche Genehmigung.

Diese ist mit verschiedenen Auflagen versehen. Unter anderem ist eine häufige Auflage den Veranstaltungsort (Umzug) entsprechend nach vorn und hinten durch ein Begleitfahrzeug abzusichern, welches gem. § 52 StVZO Warnleuchten mit blauem oder gelbem Blicklicht führen darf.

In diesen Fällen liegt die Zuständigkeit für die Durchführung der Absicherungsmaßnahmen primär bei der örtlich zuständigen Polizei. Diese hat häufig nicht die Möglichkeit die Veranstaltungen zu begleiten. Ersatzweise besteht deshalb in der Samtgemeinde Meinersen die Möglichkeit für die Durchführung der Absicherungsmaßnahmen die örtliche freiwillige Feuerwehr anzufragen, sofern die Polizei die Unterstützungsleitung formell abgelehnt hat. In beiden Fällen handelt es sich nämlich nicht um eine Pflichtaufgabe, sodass die Unterstützungsleistung grundsätzlich auch abgelehnt werden kann.

Unter Dokumente finden Sie das „Ablaufdiagramm Beantragung Umzugsbegleitung“.

Je nach Auflage ist die Unterstützungsleistung mit dem entsprechenden Formular bei der Polizei zu beantragen. Auf dem Gebiet der Samtgemeinde Meinersen ist das Polizeikommissariat Meinersen zuständig.

Das Formular „Anfrageformular für Unterstützungsleistungen der Polizei“ finden Sie unter Dokumente.

Kann die Polizei die Unterstützung nicht leisten und sagt diese formell ab (schriftlich), kann unter Vorlage der polizeilichen Absage die Unterstützungsleistung bei der örtlichen freiwilligen Feuerwehr (Ortsbrandmeister oder Ortsbrandmeisterin) angefragt werden. Eine Liste aller Feuerwehren finden Sie hier.

Für Veranstaltungen örtlicher Vereine ist die Unterstützungsleistung durch die Feuerwehr kostenfrei. Kommerzielle Veranstaltungen können gemäß der Kostensatzung der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Meinersen abgerechnet werden. Sollten diesbezüglich Fragen entstehen, schreiben Sie bitte an feuerwehr@sg-meinersen.de.