SCHUFA - kostenlose Selbstauskunft einholen
SCHUFA - kostenlose Selbstauskunft einholen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die kostenlose Kopie der personenbezogenen Daten nach Art. 15 DS-GVO wird umgangssprachlich auch als „Selbstauskunft“ bezeichnet. Dabei liegt die Betonung auf dem „Selbst“, denn sie ist dazu bestimmt, einem selbst umfassend, transparent und ausführlich Auskunft darüber zu geben, welche Daten die SCHUFA über einen gespeichert hat. Dazu zählen Kredite, Bankkonten, Mobilfunkverträge sowie ggf. gemeldete Zahlungsstörungen. Ebenfalls sind Scorewerte aufgeführt, also die mathematisch-statistisch berechnete Rückzahlungswahrscheinlichkeit einer Kreditverpflichtung, die in den vergangenen 12 Monaten an SCHUFA-Vertragspartner beauskunftet wurden.
Wer eine Kopie der personenbezogenen Daten nach Art. 15 DS-GVO anfordert, erhält die Informationen, die bei der SCHUFA über ihn gespeichert sind. Er oder sie erfährt, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Die Datenkopie enthält außerdem die in den letzten zwölf Monaten angefragten Wahrscheinlichkeitswerte hinsichtlich eines Zahlungsausfalls. Bei diesem so genannten Scoring wird auf der Basis gesammelter Erfahrungen eine möglichst zuverlässige Prognose für die Zukunft erstellt. Anhand mathematisch-statistischer Verfahren wird beispielsweise die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit welcher der Antragsteller als Kunde eines Unternehmens seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird.
Hinweise / Besonderheiten
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Vielen Dank im Voraus.