Verkehr - Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen beantragen
Verkehr - Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Zu den öffentlichen Straßen gehören dabei auch die Parkplätze.
(§ 18 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz)
Beispiele für Sondernutzungen, die vom Fachbereich Planen, Bauen, Bauhof bearbeitet werden, bitte wenden Sie sich hier an Herrn Kruzel (siehe rechts):
(nicht abschließend)
- Container
- Gerüste
- Informationsstände
- Werbetafeln
- Tische/ Stühle
- Veranstaltungen
Folgende Sondernutzung wird vom Fachbereich Ordnung bearbeitet, bitte wenden Sie sich hier an Frau Wessels (siehe rechts):
- Plakatierung
- Veranstaltungen
siehe auch Zuständigkeiten des Landkreises Gifhorn:
Erlaubnis und Ausnahme zur übermäßigen Straßenbenutzung
Anträge / Formulare
- Sie können für den Antrag auf der rechten Seite das Online-Formular verwenden
- Alternativ können SIe einen formlosen, schriftlichen, unterschriebenen Antrag einreichen, dieser muss (mindestens) enthalten:
- Angaben zur/m Antragsteller/in
- Angaben zur Sondernutzung (Art, Adresse, Zweck, Zeitraum, ggf. belegte Fläche)
- Antragseinreichung 14 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung
- gebührenpflichtig (nach Verwaltungsaufwand)
Hinweise / Besonderheiten
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Vielen Dank im Voraus.
Links & Onlinedienste
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Fachbereich 60 - Planen, Bauen und Bauhof
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Team 30.1 - Allgemeines Ordnungsrecht