Verkehr - Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Zu den öffentlichen Straßen gehören dabei auch die Parkplätze.
(§ 18 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz)
Beispiele für Sondernutzungen, die vom Fachbereich Planen, Bauen, Bauhof bearbeitet werden, bitte wenden Sie sich hier an Herrn Kruzel (siehe rechts):
(nicht abschließend)
- Container
- Gerüste
- Informationsstände
- Werbetafeln
- Tische/ Stühle
- Veranstaltungen
Folgende Sondernutzung wird vom Fachbereich Ordnung bearbeitet, bitte wenden Sie sich hier an Frau Wessels (siehe rechts):
- Plakatierung
- Veranstaltungen
Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
(§ 18 Abs. 2 Niedersächsisches Straßengesetz)
Ist nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis für eine übermäßige Straßenbenutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, so bedarf es keiner Sondernutzungserlaubnis.
(§ 19 Niedersächsisches Straßengesetz)
siehe auch Zuständigkeiten des Landkreises Gifhorn:
Erlaubnis und Ausnahme zur übermäßigen Straßenbenutzung
An wen muss ich mich wenden?
Für die Bereiche:
- Plakatierung
- Veranstaltungen
wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 30.1. Allgemeines Ordnungsrecht, Herr / Frau XXXXX (siehe rechts).
Für alle weiteren Bereiche wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 60 - Planen, Bauen und Bauhof, Herrn Kruzel (siehe rechts).
Anträge / Formulare
- Sie können für den Antrag auf der rechten Seite das Online-Formular verwenden
- Alternativ können SIe einen formlosen, schriftlichen, unterschriebenen Antrag einreichen, dieser muss (mindestens) enthalten:
- Angaben zur/m Antragsteller/in
- Angaben zur Sondernutzung (Art, Adresse, Zweck, Zeitraum, ggf. belegte Fläche)
- Antragseinreichung 14 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung
- gebührenpflichtig (nach Verwaltungsaufwand)
Hinweise / Besonderheiten
Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.
Vielen Dank im Voraus.