BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Verkehr - Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen beantragen


Leistungsbeschreibung

Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Zu den öffentlichen Straßen gehören dabei auch die Parkplätze.

(§ 18 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz)

Beispiele für Sondernutzungen, die vom Fachbereich Planen, Bauen, Bauhof bearbeitet werden, bitte wenden Sie sich hier an Herrn Kruzel (siehe rechts):

(nicht abschließend)

  • Container
  • Gerüste
  • Informationsstände
  • Werbetafeln
  • Tische/ Stühle
  • Veranstaltungen

Folgende Sondernutzung wird vom Fachbereich Ordnung bearbeitet, bitte wenden Sie sich hier an Frau Wessels (siehe rechts):

  • Plakatierung
  • Veranstaltungen

 

siehe auch Zuständigkeiten des Landkreises Gifhorn:

Erlaubnis und Ausnahme zur übermäßigen Straßenbenutzung

Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung

Erteilung von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

  • Sie können für den Antrag auf der rechten Seite das Online-Formular verwenden
  • Alternativ können SIe einen formlosen, schriftlichen, unterschriebenen Antrag einreichen, dieser muss (mindestens) enthalten:
    • Angaben zur/m Antragsteller/in
    • Angaben zur Sondernutzung (Art, Adresse, Zweck, Zeitraum, ggf. belegte Fläche)
  • Antragseinreichung 14 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung

  • gebührenpflichtig (nach Verwaltungsaufwand)

Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.

Vielen Dank im Voraus.