Verkehr - Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Zu den öffentlichen Straßen gehören dabei auch die Parkplätze.
(§ 18 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz)
Beispiele für Sondernutzungen, die vom Fachbereich Planen, Bauen, Bauhof bearbeitet werden, bitte wenden Sie sich hier an Herrn Kruzel (siehe rechts):
(nicht abschließend)
- Container
- Gerüste
- Informationsstände
- Werbetafeln
- Tische/ Stühle
- Veranstaltungen
Folgende Sondernutzung wird vom Fachbereich Ordnung bearbeitet, bitte wenden Sie sich hier an Frau Wessels (siehe rechts):
- Plakatierung
- Veranstaltungen
siehe auch Zuständigkeiten des Landkreises Gifhorn:
Erlaubnis und Ausnahme zur übermäßigen Straßenbenutzung
Anträge / Formulare
- Sie können für den Antrag auf der rechten Seite das Online-Formular verwenden
- Alternativ können SIe einen formlosen, schriftlichen, unterschriebenen Antrag einreichen, dieser muss (mindestens) enthalten:
- Angaben zur/m Antragsteller/in
- Angaben zur Sondernutzung (Art, Adresse, Zweck, Zeitraum, ggf. belegte Fläche)
- Antragseinreichung 14 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung
- gebührenpflichtig (nach Verwaltungsaufwand)
Hinweise / Besonderheiten
Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.
Vielen Dank im Voraus.