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Gewerbe - Antrag auf Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes für Spielgeräte (Spielautomaten)


Für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit müssen sich Gewerbetreibende die jeweiligen Aufstellorte bestätigen lassen.

Leistungsbeschreibung

Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.

Zusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die zuständige Stelle eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen Aufstellerlaubnis Voraussetzung für die Aufstellung am einzelnen Aufstellort.

Die Zuständgkeit liegt bei der Samtgemeinde Meinersen.

  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • Gewerbeanzeige
  • Aufstellererlaubnis
  • Bauartzulassung

Die zuständige Stelle kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.2  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 76,00 EUR an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

 

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Der Antrag auf Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes für Spielgeräte ist z.Zt. postalisch, per Mail oder persönlich im Einwohnermeldeamt während der Sprechzeiten möglich.

Bitte verwenden Sie dazu das Dokument "Antrag auf Geeignetheitsbescheinigung" und denken Sie daran, die benötigten Unterlagen mitzusenden, bzw. bei einem persönlichen Termin mitzubringen.

Einen persönlichen Termin können Sie kurzerhand im Portal über die Online-Terminvergabe direkt buchen.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Vielen Dank im Voraus.