Wahl - Bewerbung als Wahlhelfer*in
Wahl - Bewerbung als Wahlhelfer*in
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie haben Interesse, als ehrenamtliche*r Wahlhelfer*in den reibungslosen Ablauf der Wahl zu unterstützen? Wir freuen uns über jede helfende Hand. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zusammengefasst und beantwortet.
Für welche Wahlen werden aktuell Wahlhelfer*innen gesucht?
Die nächste Wahl ist die Europawahl am Sonntag, den 09.06.2024
Wie wird man Wahlhelfer*in?
Einfach
- Online anmelden (rechts über den Link)
- Online-Meldeformular (unten unter Dokumente) ausfüllen
- Wahlhelferkarte (aus dem Mitteilungsblatt Zwischen Aller und Oker) ausfüllen
- persönlich im Wahlamt vorbeikommen und sich anmelden.
Wer darf Wahlhelfer*in sein?
Alle Einwohner*innen der Samtgemeinde Meinersen, können bei der Wahl helfen, für die Sie wahlberechtigt sind.
Was machen Wahlhelfer*innen?
Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.
Sie überprüfen anhand des Wählerverzeichnisses, ob jemand wahlberechtigt ist.
Sie geben die Stimmzettel aus.
Sie vermerken im Wählerverzeichnis, dass jemand an der Wahl teilgenommen hat.
Sie geben die Wahlurne frei für den Einwurf des Stimmzettels.
Sie zählen die Stimmen aus, die in ihrem Wahllokal abgegeben wurden und leiten das Ergebnis an das Wahlamt weiter.
Wie erfolgt die Berufung?
Wahlhelfer*innen übernehmen ein Ehrenamt im Dienste der Demokratie. Deshalb will die Samtgemeindeverwaltung zukünftig vermehrt auf das freiwillige Engagement Ihrer Einwohner*innen setzen und freut sich über jede freiwillige Meldung zur Unterstützung bei den Wahlen.
Allerdings darf das Wahlamt auch Wahlhelfer*innen verpflichten, so steht es im Wahlgesetz. Grundsätzlich kann dazu jede wahlberechtigte Person berufen werden, vor allem dann, wenn nicht genügend freiwillige Wahlhelfer*innen zur Verfügung stehen.
Diese Aufforderung darf nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden. Hierzu zählen u.a. die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen, berufliche Gründe, eigene Krankheit oder Gebrechen.
Sollten Sie zum Wahlehrenamt verpflichtet werden und verhindert sein, teilen Sie dieses bitte schnellstmöglich dem Wahlbüro mit. Das gilt auch, wenn Sie bereits zugesagt haben und später aufgrund eines wichtigen Grundes absagen müssen.
Die Berufung erfolgt durch ein entsprechendes Berufungsschreiben. Diesem können Sie auch alle wichtigen Informationen, z.B. in welchem Wahlraum Sie eingesetzt werden, entnehmen.
Was ist ein Wahlvorstand und welche Aufgaben hat er?
In jedem Wahllokal ist ein Wahlvorstand tätig, der die Wahl durchführt. Er besteht in der Regel aus bis zu neun ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer*innen. Die Wahlvorsteher*innen sprechen mit ihren Stellvertreter*innen sowie den weiteren Mitgliedern ihres Wahlvorstandes die Einteilung des Schichtdienstes ab.
Der Wahlvorstand ist am Wahltag für die organisatorische Abwicklung der Wahl im Wahllokal zuständig. Das Gremium richtet den Wahlraum her,baut Wahlkabinen und Wahlurnen auf, führt das Wählerverzeichnis, stellt fest, ob die Personen wahlberechtigt sind und gibt die Stimmzettel heraus. Nach dem Ende der Wahlzeit ermittelt der Wahlvorstand das Wahlergebnis, gibt dieses telefonisch an das Wahlbüro weiter und fertigt die Wahlniederschrift.
Wie wird der Wahlvorstand vorbereitet?
Wenige Tage vor der Wahl werden die Wahlvorsteher*innen und die Stellvertreter*innen vom Wahlbüro geschult. Bei dieser Gelegenheit erhalten die Wahlvorstände auch ihre Wahlhelferunterlagen. Darin befinden sich weitergehende Hinweise und Informationen.
Wie ist der Ablauf am Wahltag?
Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich in der Regel gegen 7.30 Uhr im Wahllokal. Dort verpflichten die Wahlvorsteher*innen die übrigen Wahlvorstandsmitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit. Dann wird der Wahlraum vorbereitet. Die Wahlhelfer*innen stellen die Wahlurnen und Wahlkabinen sowie die Tische für die Wahlvorstandsmitglieder auf und verteilen die Aufgaben. Im Anschluss kann eine Einteilung in Schichten erfolgen.
Um 18:00 Uhr muss der Wahlvorstand zur Ermittlung des Wahlergebnisses vollständig anwesend sein.
Steht das Ergebnis fest, muss es sofort telefonisch an das Wahlbüro durchgegeben werden. Anschließend wird die Niederschrift gefertigt, die alle Wahlvorstandsmitglieder unterschreiben. Danach werden die Unterlagen verpackt und durch die Wahlvorsteher*innen im Rathaus abgegeben.
Gibt es Geld für die Tätigkeit als Wahlhelfer*in?
Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie ein Erfrischungsgeld.
Hinweise / Besonderheiten
Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.
Vielen Dank im Voraus.