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Wahl - Briefwahlunterlagen beantragen


Leistungsbeschreibung

Die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt. Mit dem zugesandten Wahlbenachrichtigungsschreiben können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben angegebenen Stelle.

Im Vorfeld der Bundestagswahl können Sie nach Erhalt des Wahlbenachrichtigungsschreibens die Option der Briefwahl nutzen. Die Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl online haben Sie unter Wahlscheinantrag oder über den QR-Code auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsschreiben. Alternativ können Sie die Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsschreibens ausgefüllt an uns zurücksenden oder während der Öffnungszeiten ins Rathaus der Samtgemeinde Meinersen oder den drei Außenstellen kommen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Meinersen.

Wahlbenachrichtigungsschreiben, ggfs. Personalausweis oder Pass

Es fallen keine Gebühren an.

Die Beantragung der Briefwahl ist bis zum 21.02.2025 15 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Meinersen möglich. Die Onlinebeantragung ist bis 18.02.2025 24 Uhr möglich.

Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.

Vielen Dank im Voraus.