Vereinsförderung - Zuwendungen in den Bereichen Sport, Soziales und Kultur


Leistungsbeschreibung


Die Gemeinden Hillerse, Leiferde, Meinersen und Müden (Aller) unterstützen im Rahmen ihrer Haushaltsmöglichkeiten Vereine und Verbände in den Bereichen Sport, Soziales und Kultur.

Die Gemeinde Meinersen hat sich hierzu die untenstehende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Vereinsförderung in den Bereichen Sport, Soziales und Kultur gegeben.

Grundsätzlich durchlaufen alle Anträge die verschiedenen Gremien der Gemeinden und werden abschließend vom Rat der jeweiligen Gemeinde entschieden. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen


  • Der Antrag auf Zuschussgewährung für das Folgejahr muss bis zum Stichtag 30. September bei der jeweiligen Gemeinde eingegangen sein. Später eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
  • Der Antrag muss so begründet sein, dass der Bedarf und der Verwendungszweck des Zuschusses erkennbar sind.
  • Der Antrag muss auch dahingehend begründet sein, dass ein finanzieller Bedarf besteht. Die Finanzsituation ist dabei zusammen mit der Antragsstellung wie folgt darzulegen:
  • Eingetragene Vereine müssen die letzten drei Jahresabschlüsse über die Einnahmen- und Ausgabenberechnungen beifügen. Der Kassenbestand muss daraus ersichtlich werden.
  • Andere Organisationen reichen die letzten drei Rechnungsabschlüsse in der für ihre Rechtsform vorgeschriebenen Form ein.

Vollständige Zuschussanträge werden den jeweils zuständigen Gremien vorgelegt. Nach Entscheidung über die Zuschussgewährung werden die Antragssteller*innen unaufgefordert über das Ergebnis informiert.

Alle Gemeinden werden voraussichtlich entscheiden, für die kommenden Haushaltsjahre 2024 und 2025 einen sogenannten Doppelhaushalt zu verabschieden. Dies bedeutet, das bereits in diesem Jahr der Haushalt für die kommenden beiden Jahre beschlossen werden soll.

Mögliche Zuschussanträge für die Jahre 2024 und 2025 müssen somit bereits bis zum 30.09.2023 bei der jeweiligen Gemeinde eingegangen sein.

Nach derzeitigem Stand wird eine Antragstellung bis zum 30.09.2024 für das Jahr 2025 nicht möglich sein.

Anträge / Formulare


Zurzeit ist die Beantragung nur mit den beiliegenden Dokumenten möglich.

Hinweise / Besonderheiten


Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der jeweiligen Gemeinde und wird abhängig von der Haushaltslage ohne rechtliche Verpflichtung gewährt.

 

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Kontakt

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  • Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Frau Sarah Bethke
  • Sachbearbeiter/-in Frau Daniela Fröhling
  • Sachbearbeiter/-in Frau Nadine Hilse
  • Sachbearbeiter/-in Frau Irene Probst
  • Sachbearbeiter/-in Frau Tanja Wohlenberg