Kinder - Namenserteilung


Leistungsbeschreibung


Möglich sind Namenserteilungen und Einbennenungen*.

Voraussetzungen


Unter welchen Voraussetzungen diese Namenserklärungen möglich und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, erfragen Sie bitte vorher beim Standesamt.

Was sollte ich noch wissen?


Vorsprachen zum Thema Namenserteilung für Kinder sind nach telefonischer Vereinbarung oder online-Terminvereinbarung möglich.

 

* Bezeichnung für die namensmäßige Integration eines Stiefkindes in die eheliche Familie seines sorgeberechtigten Elternteils. Durch die Einbenennung erteilen der sorgeberechtigte Elternteil und sein*e Ehepartner*in dem Kind ihren Ehenamen. Die Einbenennung setzt voraus, dass das Kind im Haushalt der Einbenennenden lebt, es ledig und minderjährig ist und es der Einbenennung zustimmt. Die Einbenennung bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn dieser Mitinhaber der elterlichen Sorge ist oder das Kind seinen Namen führt.

Hinweise / Besonderheiten


Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.

Vielen Dank im Voraus.

Kontakt

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  • Team 30.3 - Standesamt

Kontaktpersonen


  • Teamleitung Herr Sven Schröter
  • Sachbearbeiter/-in Frau Christiane Müller