Namensrechtliche Erklärung


Leistungsbeschreibung


Beim Standesamt können folgende die Ehe betreffende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:

  •     Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
  •     Hinzufügung eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen
  •     Wiederannahme des Geburtsnamens oder des vor der Ehe geführten Familiennamens nach Auflösung der Ehe

Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden 

Voraussetzungen


Es empfiehlt sich eine telefonische Anfrage, unter welchen Voraussetzungen diese Namenserklärungen möglich und welche Unterlagen vorzulegen sind. 

Was sollte ich noch wissen?


Eine Vorsprache zum Thema namensrechtliche Erklärungen ist  nach telefonischer Terminvereinbarung oder online-Terminvereinbarung möglich.

Hinweise / Besonderheiten


Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.

Vielen Dank im Voraus.

Kontakt

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  • Team 30.3 - Standesamt

Kontaktpersonen


  • Teamleitung Herr Sven Schröter
  • Sachbearbeiter/-in Frau Christiane Müller