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Namensrechtliche Erklärung


Leistungsbeschreibung

Beim Standesamt können folgende die Ehe betreffende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:

  •     Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
  •     Hinzufügung eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen
  •     Wiederannahme des Geburtsnamens oder des vor der Ehe geführten Familiennamens nach Auflösung der Ehe

Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden 

Es empfiehlt sich eine telefonische Anfrage, unter welchen Voraussetzungen diese Namenserklärungen möglich und welche Unterlagen vorzulegen sind. 

Eine Vorsprache zum Thema namensrechtliche Erklärungen ist  nach telefonischer Terminvereinbarung oder online-Terminvereinbarung möglich.

Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.

Vielen Dank im Voraus.