Baumfällung - Antrag


Leistungsbeschreibung


Zum Schutze des Baumbestandes haben die Gemeinden Hillerse und Meinersen eine Baumschutzsatzung erlassen.

Geschützt sind in der Gemeinde Hillerse alle Laubbäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Nicht unter der Satzung fallen Obstbäume mit der Ausnahme von Walnussbäumen.

In der Gemeinde Meinersen sind die Baumarten Eiche, Esche, Buche, Linde, Kastanie und Ahorn mit einem Stammumfang von 140 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über der Geländeoberfläche geschützt.

Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge entscheidend.

Ferner sind ausgenommen alle Bäume innerhalb eines Waldes nach dem Landeswaldgesetz, in der zurzeit geltenden Fassung, sowie diejenigen Bäume, die aufgrund der §§ 24 ff. Naturschutzgesetz anderweitig unter Schutz gestellt worden sind.

Die Baumfällgenehmigung wird von der Samtgemeinde Meinersen im Namen der jeweiligen Gemeinde erteilt. Diese klärt auch, was beim Baumfällen beachtet werden muss.

Die Gemeinden Leiferde und Müden (Aller) haben keine Baumschutzsatzungen, ggf. sind Vorschriften von Bebauungsplänen einzuhalten. Die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 39 und 44 BNatSchG vom 01.03.2010) sind stets zu beachten.

Verfahrensablauf


  • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
  • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, auf deren Gebiet der zu fällende Baum steht.

Voraussetzungen


Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

  • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
  • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
  • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

Welche Unterlagen werden benötigt?


Mit dem Antrag ist ein Lageplan einzureichen. Auf diesem sind die vorhandenen geschützten Bäume, ihr Standort und Angabe des Stammumfanges anzugeben. Ggf. sind Bilder des zu fällenden Baumes beizufügen.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

Rechtsgrundlage


  • Kommunale Baumschutzsatzung Meinersen (incl. Nachtragssatzung) und Hillerse

Hinweise / Besonderheiten


Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.

Vielen Dank im Voraus.

Kontakt

  • Fachbereich 60 - Planen, Bauen und Bauhof

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Frau Isabell Tamsel