Grillfeuer, Feuertonnen, Feuerkorb, Lagerfeuer und Brauchtumsfeuer


Leistungsbeschreibung


Die Feuer werden nach der Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde Meinersen in die drei folgenden Kategorien unterteilt:

  • Grillfeuer
  • Feuerschale, Feuertonne oder Feuerkorb (<0,5 m³)
  • Lagerfeuer und/oder Brauchtumsfeuer

Entscheidend, ob ein Feuer entzündet werden darf oder nicht ist der Graslandfeuerindex (Niedersachsen, Station Celle).

Abrufbar beim Deutschen Wetterdienst oder unter diesem Link.  (gültig März bis Oktober)

 

Grillfeuer

Brennstoff: Grillkohle oder vergleichbares

Bis einschließlich Stufe 3 erlaubt!

Bei Stufe 4 oder höher erlaubt, wenn der Grill auf einer nicht brennbaren Fläche aufgestellt ist und sich keine Hecken, Sträucher, etc. in unmittelbarer Nähe befinden

 

Feuerschale, Feuertonne oder Feuerkorb (<0,5 m³)

Brennstoff: ausschließlich getrocknetes Holz

Bis einschließlich Stufe 3 erlaubt!

Bei Stufe 4 oder höher VERBOTEN!

 

Lagerfeuer

Brennstoff: ausschließlich getrocknetes Holz.

Bis einschließlich Stufe 3 nach Anmeldung erlaubt!

Bei Stufe 4 oder höher VERBOTEN!

 

Brauchtumsfeuer

Brennstoff: ausschließlich getrocknetes Holz und Grünschnitt (KEINE Abfallentsorgung).

Bis einschließlich Stufe 3 nach Anmeldung erlaubt!

Bei Stufe 4 oder höher VERBOTEN!

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?


Für das Abbrennen von Brauchtumsfeuern und Lagerfeuern ist eine Genehmigung bei der Samtgemeinde Meinersen einzuholen.

Welche Gebühren fallen an?


Es werden keine Kosten erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?


Lager- und/ oder Brauchtumsfeuer (>0,5 m³) sind spätestens drei Tage vorher zu den Sprechzeiten der Verwaltung telefonisch unter

Tel.: 05372/89-335 bzw. Tel: 05372/89-336

oder per Mail an feuerwehr@sg-meinersen.de  anzumelden

 

Die Angabe von:

- Datum und Uhrzeit des Feuers

- Genauer Ort (Adresse)

- Name des Veranstalters

- Telefonnummer d. Veranstalters

ist zwingend notwendig!

Rechtsgrundlage


Gefahrenabwerverordnung der Samtgemeinde Meinersen

Was sollte ich noch wissen?


Jedes zugelassene Feuer im Freien ist dauernd durch mindestens eine erwachsene, mündige Person zu beaufsichtigen. Es ist in ausreichender Menge Löschmittel geeigneter Art bereitzuhalten. Vor Entzündung des Feuers muss sichergestellt sein, dass sich keine Menschen oder Tiere im errichteten Brennmaterial aufhalten. Bevor die Feuerstelle verlassen wird, ist diese sorgfältig abzulöschen. Die Verantwortlichen haben sich von der vollständigen Löschung aller möglichen Entzündungsquellen zu überzeugen.

Bei langanhaltender Trockenheit und drohender Waldbrandgefahr sollten Sie auf keinen Fall ein Feuer anzünden!

Hinweise / Besonderheiten


Zuwiderhandlungen können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens und die in Rechnungstellung des Einsatzes der Feuerwehr zur Folge haben.

 

Feedback

Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.

Vielen Dank im Voraus.

Kontakt

  • Team 30.1 - Allgemeines Ordnungsrecht

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Herr Andreas Grabow
  • Sachbearbeiter/-in Herr Jan Rumpf