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Grillfeuer, Feuertonnen, Feuerkorb, Lagerfeuer und Brauchtumsfeuer


Leistungsbeschreibung

Die Feuer werden nach der Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde Meinersen in die drei folgenden Kategorien unterteilt:

  • Grillfeuer
  • Feuerschale, Feuertonne oder Feuerkorb (<0,5 m³)
  • Lagerfeuer und/oder Brauchtumsfeuer

Entscheidend, ob ein Feuer entzündet werden darf oder nicht ist der Graslandfeuerindex (Niedersachsen, Station Celle).

Abrufbar beim Deutschen Wetterdienst oder unter diesem Link.  (gültig März bis Oktober)

 

Grillfeuer

Brennstoff: Grillkohle oder vergleichbares

Bis einschließlich Stufe 3 erlaubt!

Bei Stufe 4 oder höher erlaubt, wenn der Grill auf einer nicht brennbaren Fläche aufgestellt ist und sich keine Hecken, Sträucher, etc. in unmittelbarer Nähe befinden

 

Feuerschale, Feuertonne oder Feuerkorb (<0,5 m³)

Brennstoff: ausschließlich getrocknetes Holz

Bis einschließlich Stufe 3 erlaubt!

Bei Stufe 4 oder höher VERBOTEN!

 

Lagerfeuer

Brennstoff: ausschließlich getrocknetes Holz.

Bis einschließlich Stufe 3 nach Anmeldung erlaubt!

Bei Stufe 4 oder höher VERBOTEN!

 

Brauchtumsfeuer

Brennstoff: ausschließlich getrocknetes Holz und Grünschnitt (KEINE Abfallentsorgung).

Bis einschließlich Stufe 3 nach Anmeldung erlaubt!

Bei Stufe 4 oder höher VERBOTEN!

 

 

Für das Abbrennen von Brauchtumsfeuern und Lagerfeuern ist eine Genehmigung bei der Samtgemeinde Meinersen einzuholen.

Es werden keine Kosten erhoben.

Lager- und/ oder Brauchtumsfeuer (>0,5 m³) sind spätestens drei Tage vorher zu den Sprechzeiten der Verwaltung telefonisch unter

Tel.: 05372/89-335 bzw. Tel: 05372/89-336

oder per Mail an feuerwehr@sg-meinersen.de  anzumelden

 

Die Angabe von:

- Datum und Uhrzeit des Feuers

- Genauer Ort (Adresse)

- Name des Veranstalters

- Telefonnummer d. Veranstalters

ist zwingend notwendig!

Gefahrenabwerverordnung der Samtgemeinde Meinersen

Jedes zugelassene Feuer im Freien ist dauernd durch mindestens eine erwachsene, mündige Person zu beaufsichtigen. Es ist in ausreichender Menge Löschmittel geeigneter Art bereitzuhalten. Vor Entzündung des Feuers muss sichergestellt sein, dass sich keine Menschen oder Tiere im errichteten Brennmaterial aufhalten. Bevor die Feuerstelle verlassen wird, ist diese sorgfältig abzulöschen. Die Verantwortlichen haben sich von der vollständigen Löschung aller möglichen Entzündungsquellen zu überzeugen.

Bei langanhaltender Trockenheit und drohender Waldbrandgefahr sollten Sie auf keinen Fall ein Feuer anzünden!

Zuwiderhandlungen können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens und die in Rechnungstellung des Einsatzes der Feuerwehr zur Folge haben.

 

Feedback

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Vielen Dank im Voraus.