Fahrten und Lager - Zuschüsse


Leistungsbeschreibung


Zuschüsse und Förderung nach §§ 11 und 12 SGB VIII

Vereine und Verbände, die Freizeiten (sogenannte Fahrten und Lager) für junge Menschen veranstalten, erhalten dafür von der Samtgemeinde Meinersen - im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - Zuschüsse.

Durch die Förderung sollen Maßnahmen von Jugendgruppen und Jugendorganisationen finanziell unterstützt werden, damit diese außerhalb von Schule und Beruf Freizeitangebote in Anspruch nehmen können, welches den Interessen und Bedürfnissen entspricht.

An wen muss ich mich wenden?


Weitere Fragen beantwortet gerne die Jugendförderung und unterstützt Sie auch bei der Antragstellung.

 

Voraussetzungen


  • Es muss eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen mit dem Landkreis Gifhorn geschlossen sein. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Kreisjugendpfleger Bernhard Schuhose (Kreishaus II; Schlossplatz 1; 38518 Gifhorn, erreichbar unter Telefon: 05371 82-805).
  • Die Fahrt muss mindestens drei Tage dauern und entsprechende Übernachtungen beinhalten.
  • Es müssen mindestens zehn zuschussberechtigte Teilnehmende mitgefahren sein.
  • Die Leitung der Fahrt muss mindestens über eine gültige JULEICA (Jugendleiterin-Card) verfügen oder Berufspädagoge/-pädagogin sein.

Welche Fristen muss ich beachten?


Zuschussanträge sind umgehend, jedoch spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung (Ausschlussfrist), bei der Samtgemeinde Meinersen  einzureichen.

Hinweise / Besonderheiten


Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.

Vielen Dank im Voraus.

Kontakt

  • Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Frau Maria Götze