Auskunftssperre
Auskunftssperre
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Einrichtung einer Auskunftssperre ist möglich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Wichtig: Auf Grund der eventuellen Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine vorläufige Beantragung online möglich. Die Auskunftssperre ist befristet für 4 Wochen im Melderegister der Samtgemeinde Meinersen eingetragen.
Eine schriftliche oder persönliche Antragstellung ist zusätzlich notwendig. Sollten Sie innerhalb der oben genannten Frist keinen Antrag einreichen, wird die Auskunftssperre automatisch aus dem Melderegister gelöscht. Hierüber erhalten Sie keine weitere gesonderte Mitteilung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es sind geeignete Nachweise zur Glaubhaftmachung des Antrages vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Hinweise / Besonderheiten
Sie befinden sich gerade auf einer der Online-Dienstleistungen der Samtgemeinde Meinersen. Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was wir noch besser machen können oder welche Dienstleistungen Sie gerne hier im Online-Portal erledigen würden. Aus dem Grund würden wir uns freuen, wenn SIe uns ein kurzes Feedback geben würden.
Vielen Dank im Voraus.